Die neue BEG-Förderung – es kommt Licht ins Dunkel

Wie bereits an anderer Stelle geschrieben, ordnen KfW und BAFA die Bundesförderung für energieeffiziente Wohngebäude (BEG) neu. Zum 01. Juli treten die neuen Bedingungen in Kraft. Grob gesagt werden diese in etwa auf dem Niveau der Bundesförderung vor dem 01.01.2021 liegen. Da jedoch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zum 31.12.2020 die Förderung für den Einbau energieeffizienter Wärmepumpen eingestellt hat, ergab sich bisher für das erste Halbjahr 2021 ein „Förderloch“: Es können aktuell nur Anträge auf Förderung im Rahmen der KfW-Programme 153 und 431 gestellt werden, was Bauherren ca. 10.000 EUR schlechter stellt als ab dem 01. Juli.

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