Thomas Burmeister besteht Prüfung zum DGNB Consultant

Nach einer mehrmonatigen Ausbildung hat Thomas Burmeister heute bei der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) die Prüfung abgelegt und darf sich nun „DGNB Consultant“ nennen. Diese Spezialisten sind die qualifizierten Ansprechpartner für Bauherrenfamilien, die ihr Haus unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten planen und errichten möchten. Doch dazu zählt nicht nur das Erreichen einer Zertifizierungsfähigkeit zum Erlangen eines zinsvergünstigten Darlehens durch die KfW!

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Es geht los – KFWG-Förderung ab sofort wieder möglich

Wir schreiben den 20. Februar 2024 und ab heute können wieder Förderanträge zu den KfW-Programmen 297 und 298 (Klimafreundliche Wohngebäude) gestellt werden.

Wir möchten nicht ausschließen, dass in den ersten Stunden und Tagen die Server der staatseigenen Bank erneut an ihre Leistungsgrenzen stoßen werden. Denn ganz sicher werden die seit dem 14. Dezember 2023 aufgelaufenen Anträge nunmehr eingereicht werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass solch ein Ansturm gerne mal zum Zusammenbruch der Server-Infrastruktur der KfW führt. Hoffen wir also das Beste für unsere Bauherren.

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Weitere 150 Bäume im Harz gepflanzt!

Wer unsere Aktivitäten aufmerksam verfolgt, wird wissen: Für jedes gebaute HANSE HAUS unseres Teams pflanzen wir 10 Jahre lang jeweils im Herbst einen Baum. Dies geschieht, bis das eigene Haus quasi „nachgepflanzt“ wurde – nämlich 10 Jahre lang

Auch im Jahr 2023: Anpflanzungen im Südharz

Wie bereits im letzten Jahr wurden die 2023er Bäume wiederum im Südharz gepflanzt. Mit unserem Partner „Plant-my-tree“ haben wir damit 300 Bäume in die Erde gebracht und leisten damit einen Beitrag zur Wiederaufforstung des durch Borkenkäferbefall arg gebeutelten Mittelgebirges.

Keine kommerzielle Nutzung

Nach Abschluss der Pflanzungen wird die Fläche an die „Plant-my-tree-Stiftung“ übertragen, welche über einen Zeitraum von 99 Jahren die Verantwortung dafür übernimmt, dass die Flächen nicht kommerziell genutzt werden. Dass die Bäume anders als bei vielen anderen Anbietern nicht in fernen Ländern (meist Mittelamerika) gepflanzt werden, sondern die Pflanzfläche sogar vor Ort besichtigt werden kann, gibt uns auch 2023 ein gutes Gefühl.

Unsere Baumpflanzaktion geht in das 2. Jahr

Nachdem wir im Jahr 2022 uns für diese Form der nachhaltigen Weihnachtsgeschenke entschieden haben, haben wir mittlerweile bereits 300 Bäume in die Erde gebracht. Und eines steht bereits jetzt schon fest: Im Jahr 2024 werden wir dies fortsetzen. Schon heute freuen wir uns, wenn wir eines Tages die Grenze von 1.000 Bäumen überschritten haben.

Unsere Bauherrenfamilien erhalten auch in diesem Jahr ihre ganz persönliche Pflanzurkunde mit der Weihnachtspost.

Steht die Förderung für klimafreundliche Wohngebäude und Familien auf der Kippe?

Am 15. November 2023 verkündete das Bundesverfassungsgericht ein auch für Bauherrenfamilien wichtiges Urteil: Die Umwidmung von Kreditlinien zur Finanzierung der Folgen der Corona-Pandemie auf Klimaschutzmaßnahmen ist verfassungswidrig und damit nicht. Was bedeutet dies für Bauherren? Dieser Frage wollen wir in diesem Artikel auf den Grund gehen.

Was hat das Urteil mit der Förderung zu tun?

Die von der KfW mit erheblichen Zinssubventionen ausgestatteten Darlehensmittel für Bauherrenfamilien (Programme 297, 298 und 300) werden aus dem sogenannten Energie- und Klimafonds (EKF) gespeist. Aus diesem Fonds werden verschiedene Maßnahmen der Energiewende finanziert, so z. B. der Umweltbonus für Elektroautos oder die Förderung der Batteriezellenproduktion für Elektroautos in Deutschland. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts fehlen dem Fonds nunmehr ca. 60 Mrd EUR. Diese Geld steht für Maßnahmen nicht mehr wie geplant zur Verfügung.

Wie geht es weiter mit der KfW-Förderung

Die Bundesbauministerin Klara Gleywitz hat unmittelbar nach Urteilsverkündigung kundgetan, dass für das Jahr 2023 die KFWG-Förderung für die Programme 297/298 (Klimafreundliches Wohngebäude) und 300 (Wohneigentum für Familien) gesichert sei. Es ist also davon auszugehen, dass Finanzierungsanträge aus dem Jahr 2023 aller Voraussicht nach noch bewilligt werden.

In 2024 werden die Karten neu gemischt

Unklar ist nach heutigem Stand die Finanzierung ab dem nächsten Jahr. Und natürlich sollte klar sein: Wenn es keine alternative Finanzierungslösung gibt, wird darunter aller Voraussicht nach auch die Bundesförderung leiden. Dies kann sich in einer kompletten Streichung, einer Kürzung der Beträge oder aber auch in einer Verschärfung der Förderrichtlinien äußern.

Auf der anderen Seite benötigt Deutschland seit Jahren deutlich mehr neuen Wohnraum, als geschaffen wird. Ein Zusammenstreichen der Förderung insbesondere für nachhaltige Wohngebäude mit geringem Energieverbrauch und ökologischem Fußabdruck kann da nur kontraproduktiv sein. Und ein „weiter so“ mit energetisch oder unter Nachhaltigkeitkeitsgesichtspunkten problematischen Häusern würde uns noch weiter vom 1,5-Grad-Ziel der Vereinten Nationen entfernen.

Doch bringen wir es auf den Punkt: Jede vermeintlich verbindliche Aussage ist letztendlich nur das Resultat aus dem Blick in die berühmte Glaskugel.

Unser aktueller Tipp für Bauinteressenten

Wer aktuell bereits in der Planungsphase weit vorangeschritten ist oder gar ein Angebot vorliegen hat, sollte sich bemühen, noch vor dem 31.12.2023 die Finanzierung abzuschließen. Dazu bedarf es seitens Hanse Haus nur einer sogenannten „Bestätigung zum Antrag“, welche wir in kürzester Zeit nach Auftragserteilung ausstellen. Mit dieser Bestätigung beantragt Ihre finanzierende Bank die Darlehensmittel bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Auf diese Weise ist die Gewährung der Mittel aus den Programm 297/298 und 300 auf jeden Fall gesichert.

einfachmein.haus ist nun DGNB-Mitglied

Nachhaltigkeit beim Hausbau ist in aller Munde, und die staatliche Förderbank KfW macht mittlerweile die Gewährung von zinsvergünstigten Darlehen davon abhängig, ob das geplante Gebäude die Kriterien an ein Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG) erfüllt.

Unternehmen, die das Thema Nachhaltigkeit nur als Feigenblatt betrachten und womöglich sogar so genanntes „Greenwashing“ betreiben, werden auf kurz oder lang in jeder Branche vom Markt verschwinden. Das betrifft nicht nur die Baubranche, davon sind wir überzeugt.

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Der KFN-Fördertopf ist NICHT leer!

In unserer täglichen Beratungspraxis werden wir selbstverständlich regelmäßig mit Informationen konfrontiert, die auch uns neu sind. Ganz oben auf dieser Liste steht die Behauptung, der Fördertopf für die KFN- bzw. KFN-QNG-Förderung sei leer. Diese Behauptung hält sich hartnäckig und anfänglich sind wir diesen immer wieder nachgegangen. Doch die Wahrheit ist viel banaler, als man es sich ausmalen mag.

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Die neue Wohnbauförderung lohnt sich!

Nachdem die Bundesregierung im April 2022 die Eigenheimförderung von bis zu 42.500 EUR je Bauvorhaben fast auf Null zurückfuhr, herrschte große Verunsicherung bei den Bauinteressenten. Was die Wenigsten wussten: Schon seit dem 21. April 2022 war es möglich, Förderung auf ein Effizienzhaus 40 in der Nachhaltigkeitsklasse (NH) zu erhalten. Die Crux dabei: Die Branche war darauf nicht vorbereitet und musste zuerst einmal die Erfüllung der Anforderungen an die Vorgaben überprüfen. Hanse Haus war einer der wenigen Anbieter, bei dem eine sogenannte „Serienzertifizierung“ für Rechtssicherheit bei den Bauherrenfamilien sorgte.

Doch auch diese Bedingungen wurden im Januar 2023 noch einmal verschärft, bis dann zum 28.02. endgültig Schluss war.

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Neue Fördermittel für den Bau mit Hanse Haus

Gute Nachrichten für Häuslebauer eines Hanse-Hauses: Ab sofort ist die Nutzung des Förderprogrammes „KfW Effizienzhaus 40 NH“ wieder möglich! Der Begriff „KfW40“ ist sicher vielen geläufig, die sich mit der Hausbauplanung beschäftigen. Recht unbekannt ist jedoch der Nachsatz „NH“, der für Nachhaltigkeit steht. Was bedeutet das konkret? Kurz zusammengefasst sind Häuser, welche den Vorgaben an die Energieeffizienz (KfW40) ebenso entsprechen wie an die Nachhaltigkeit (NH) förderfähig. Dabei fällt der Zuschuss mit ca. 16.000 EUR geringer aus, als vergleichbare Subventionen in der Vergangenheit. Doch ist gerade in Anbetracht der stetig steigende Baufinanzierungszinsen der KfW-Zinssatz von 0,12 % bis 1,21 % (Stand 21.09.2022) für eine Zinsbindung von 10 Jahren attraktiv. Gegenüber den marktüblichen Konditionen lassen sich so schnell 2.000 EUR und mehr im Jahr sparen.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Zuerst einmal gilt: Das Haus muss die bekannten Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 erfüllen. Für Hanse-Haus-Bauherren gibt es hier bereits die erste Entwarnung: Die Gebäudehülle ist bereits im Standard förderfähig und bedarf keiner weiteren Optimierung. Pflicht ist hier lediglich noch eine zusätzliche Dämmung unter der Bodenplatte sowie der Verzicht auf eine Gasheizung, beispielsweise durch den Einsatz einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit kontrollierter Wohnraumlüftung. Eine Photovoltaikanlage ist nicht Pflicht!

Darüber hinaus muss das Haus die QNG-Vorgaben hinsichtlich Nachhaltigkeit erfüllen. Kurz zusammengefasst hier die wichtigsten Eckdaten:

  1. Schlüsselfertiger Bau durch Hanse Haus, Eigenleistungen sind nicht möglich.

  2. Auf die im Hanse-Haus-Standard bereits enthaltene Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) darf nicht verzichtet werden.

  3. Alle Fenster müssen über einen Sonnenschutz (Rollladen/Raffstores) verfügen, auch dies ist bereits Hanse-Haus-Standard.

Darüber hinaus sind einige weitere Anforderungen im architektonischen Bereich zu erfüllen, was jedoch keine nennenswerte Hürde darstellt.

Um wie viel Geld geht es konkret?

Die Förderung durch die KfW setzt sich aus 3 Komponenten zusammen:

  1. dem Darlehen für das KfW-Effizienzhaus 40 NH in Höhe von 120.000 EUR

  2. Einem „Bonus“ auf das Darlehen in Höhe von 10.000 EUR für die Gebäudeenergieberatung, womit sich das Darlehen auf 130.000 EUR erhöht.

  3. Einem weiteren „Bonus“ auf das Darlehen für die erforderliche Nachhaltigkeitszertifizierung von weiteren 10.000 EUR, was zu einem letztendlichen Darlehensanspruch in Höhe von 140.000 EUR führt.

Nach Abschluss der Maßnahme erfolgt die Auszahlung eines Tilgungszuschusses in Höhe von 16.000 EUR (5 % auf das Darlehen und je 50 % auf die beiden „Boni“). Dieser Zuschuss wird unmittelbar zur Verringerung der Restschuld auf das Darlehenskonto überwiesen, was die Darlehenslaufzeit verkürzt.

Was kostet das Effizienzhaus 40NH (mehr)?

Planung, Nachweisführung und Bau dieses Konzeptes sind mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Dies sind zum einen die Aufwendungen für die zusätzliche Dämmung unter der Bodenplatte in Höhe von ca. 7.000 EUR und zum anderen die anteiligen Kosten für die Nachhaltigkeitszertifizierung von 6.000 EUR. Somit summieren sich die Aufwendungen auf ca. 13.000 EUR. Es verbleibt also ein Überschuss von ca. 3.000 EUR. Und natürlich werden Bauherren durch die deutlich günstigeren Darlehenszinsen der KfW erheblich entlastet.

Umfangreiche Dokumentation erforderlich

Der Weg zum Effizienzhaus 40 NH ist relativ aufwändig. Von der Beauftragung Ihres Hanse Hauses über die erforderliche „Bestätigung zum Antrag“ bis zur Schlüsselübergabe und Ausstellung der „Bestätigung nach Durchführung“ begleiten wir unsere Bauherren durch das komplette Verfahren. So ist gewährleistet, dass nicht durch vermeidbare Fehler die Förderung letztendlich doch noch verwehrt wird. Und auch hier gilt: Schnell sein lohnt sich. Erst mit erfolgter „Bestätigung zum Antrag“ sind die Fördermittel sicher. Sollte der Fördermitteltopf erschöpft sein, ist eine Nutzung dieses Programmes nicht mehr möglich. Unsere Bauherren können jedoch sicher sein, dass dann die oben genannten 13.000 EUR auch nicht aufgewendet werden müssen. Wir können in diesem Fall den Auftrag entsprechend anpassen. Sprechen Sie uns an!

Die Photovoltaik im Einfamilienhaus

Seit mittlerweile einem Jahrzehnt zählen Photovoltaikmodule auf den Dächern von Einfamilienhäusern gerade in Neubaugebieten zum täglichen Erscheinungsbild. Doch das Nutzungsszenario hat sich in dieser Zeit geändert. Denn während es sich zu Beginn des Jahrtausends lohnte, den erzeugten Strom an den örtlichen Energieversorger zu verkaufen, steht nun die Eigennutzung klar im Vordergrund. Noch im Jahr 2005 erhielt der Anlagenbetreiber eine Vergütung in Höhe von 54,53 Cent je kWh. Diese ist auf nunmehr 7,58 Cent im Jahr 2021 abgesunken. Damit liegt sie – anders als 2005 – deutlich unter den Bezugspreise von Netzstrom und macht die Einspeisung unattraktiv. Doch wie funktioniert der Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach, welche Förderung kann ich als Bauherrenfamilie erwarten und lohnt sich die Investition?

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