Es geht los – KFWG-Förderung ab sofort wieder möglich

Wir schreiben den 20. Februar 2024 und ab heute können wieder Förderanträge zu den KfW-Programmen 297 und 298 (Klimafreundliche Wohngebäude) gestellt werden.

Wir möchten nicht ausschließen, dass in den ersten Stunden und Tagen die Server der staatseigenen Bank erneut an ihre Leistungsgrenzen stoßen werden. Denn ganz sicher werden die seit dem 14. Dezember 2023 aufgelaufenen Anträge nunmehr eingereicht werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass solch ein Ansturm gerne mal zum Zusammenbruch der Server-Infrastruktur der KfW führt. Hoffen wir also das Beste für unsere Bauherren.

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Alle Augen sind auf die KfW gerichtet

plötzlich und unerwartet – und entgegen der Behauptung unserer Bundesbauministerin – hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) am 13.12.2023 einen Antragsstopp für Darlehen für Klimafreundliche Wohngebäude (Programmnummern 297 und 298) verhängt. Diese Programme hatten in den Monaten zuvor das Bauen für Familien wieder erschwinglich gemacht. Denn für bestimmte klimafreundliche Wohngebäude gewährte die KfW Darlehen in Höhe von 100.000 bzw. 150.000 EUR (mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) mit erheblichen Zinsvergünstigungen.

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Steht die Förderung für klimafreundliche Wohngebäude und Familien auf der Kippe?

Am 15. November 2023 verkündete das Bundesverfassungsgericht ein auch für Bauherrenfamilien wichtiges Urteil: Die Umwidmung von Kreditlinien zur Finanzierung der Folgen der Corona-Pandemie auf Klimaschutzmaßnahmen ist verfassungswidrig und damit nicht. Was bedeutet dies für Bauherren? Dieser Frage wollen wir in diesem Artikel auf den Grund gehen.

Was hat das Urteil mit der Förderung zu tun?

Die von der KfW mit erheblichen Zinssubventionen ausgestatteten Darlehensmittel für Bauherrenfamilien (Programme 297, 298 und 300) werden aus dem sogenannten Energie- und Klimafonds (EKF) gespeist. Aus diesem Fonds werden verschiedene Maßnahmen der Energiewende finanziert, so z. B. der Umweltbonus für Elektroautos oder die Förderung der Batteriezellenproduktion für Elektroautos in Deutschland. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts fehlen dem Fonds nunmehr ca. 60 Mrd EUR. Diese Geld steht für Maßnahmen nicht mehr wie geplant zur Verfügung.

Wie geht es weiter mit der KfW-Förderung

Die Bundesbauministerin Klara Gleywitz hat unmittelbar nach Urteilsverkündigung kundgetan, dass für das Jahr 2023 die KFWG-Förderung für die Programme 297/298 (Klimafreundliches Wohngebäude) und 300 (Wohneigentum für Familien) gesichert sei. Es ist also davon auszugehen, dass Finanzierungsanträge aus dem Jahr 2023 aller Voraussicht nach noch bewilligt werden.

In 2024 werden die Karten neu gemischt

Unklar ist nach heutigem Stand die Finanzierung ab dem nächsten Jahr. Und natürlich sollte klar sein: Wenn es keine alternative Finanzierungslösung gibt, wird darunter aller Voraussicht nach auch die Bundesförderung leiden. Dies kann sich in einer kompletten Streichung, einer Kürzung der Beträge oder aber auch in einer Verschärfung der Förderrichtlinien äußern.

Auf der anderen Seite benötigt Deutschland seit Jahren deutlich mehr neuen Wohnraum, als geschaffen wird. Ein Zusammenstreichen der Förderung insbesondere für nachhaltige Wohngebäude mit geringem Energieverbrauch und ökologischem Fußabdruck kann da nur kontraproduktiv sein. Und ein „weiter so“ mit energetisch oder unter Nachhaltigkeitkeitsgesichtspunkten problematischen Häusern würde uns noch weiter vom 1,5-Grad-Ziel der Vereinten Nationen entfernen.

Doch bringen wir es auf den Punkt: Jede vermeintlich verbindliche Aussage ist letztendlich nur das Resultat aus dem Blick in die berühmte Glaskugel.

Unser aktueller Tipp für Bauinteressenten

Wer aktuell bereits in der Planungsphase weit vorangeschritten ist oder gar ein Angebot vorliegen hat, sollte sich bemühen, noch vor dem 31.12.2023 die Finanzierung abzuschließen. Dazu bedarf es seitens Hanse Haus nur einer sogenannten „Bestätigung zum Antrag“, welche wir in kürzester Zeit nach Auftragserteilung ausstellen. Mit dieser Bestätigung beantragt Ihre finanzierende Bank die Darlehensmittel bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Auf diese Weise ist die Gewährung der Mittel aus den Programm 297/298 und 300 auf jeden Fall gesichert.

Der KFN-Fördertopf ist NICHT leer!

In unserer täglichen Beratungspraxis werden wir selbstverständlich regelmäßig mit Informationen konfrontiert, die auch uns neu sind. Ganz oben auf dieser Liste steht die Behauptung, der Fördertopf für die KFN- bzw. KFN-QNG-Förderung sei leer. Diese Behauptung hält sich hartnäckig und anfänglich sind wir diesen immer wieder nachgegangen. Doch die Wahrheit ist viel banaler, als man es sich ausmalen mag.

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Die neue Wohnbauförderung lohnt sich!

Nachdem die Bundesregierung im April 2022 die Eigenheimförderung von bis zu 42.500 EUR je Bauvorhaben fast auf Null zurückfuhr, herrschte große Verunsicherung bei den Bauinteressenten. Was die Wenigsten wussten: Schon seit dem 21. April 2022 war es möglich, Förderung auf ein Effizienzhaus 40 in der Nachhaltigkeitsklasse (NH) zu erhalten. Die Crux dabei: Die Branche war darauf nicht vorbereitet und musste zuerst einmal die Erfüllung der Anforderungen an die Vorgaben überprüfen. Hanse Haus war einer der wenigen Anbieter, bei dem eine sogenannte „Serienzertifizierung“ für Rechtssicherheit bei den Bauherrenfamilien sorgte.

Doch auch diese Bedingungen wurden im Januar 2023 noch einmal verschärft, bis dann zum 28.02. endgültig Schluss war.

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Rabatte als Antwort auf die Streichung der KfW-Förderung – was steckt dahinter?

Kaum wurde ruchbar, dass die Förderung für Effizienzhäuser kurzerhand gestrichen wurde, reagierten die ersten Haushersteller – und zwar mit Rabatten. Der eine bietet nun einen Energiespeicher kostenfrei zur gekauften Photovoltaikanlage an, ein weiterer offeriert einen Rabatt von 50 % auf Bodenplatten, Anbieter 3 bietet 20.000 EUR „Grundstücksbonus“ und wiederum ein anderer offeriert 22.000 EUR Zuschuss. Was ist davon zu halten?

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Antrags- und Zusagestopp für KfW-Effizienzhäuser

Mit heutigem Datum (24.01.2022) hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) völlig überraschend einen sofortigen Antrags- und Zusagestopp für KfW-Effizienzhäuser verkündet. Während es noch vor kurzem hieß, es würden ab dem 01.02.2022 lediglich keine KfW-Effizienzhäuser 55 mehr gefördert, so trifft dieser Stopp nun auch die Förderstufen 40, 40EE und NH sowie 40 Plus.

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Die neue BEG-Förderung – es kommt Licht ins Dunkel

Wie bereits an anderer Stelle geschrieben, ordnen KfW und BAFA die Bundesförderung für energieeffiziente Wohngebäude (BEG) neu. Zum 01. Juli treten die neuen Bedingungen in Kraft. Grob gesagt werden diese in etwa auf dem Niveau der Bundesförderung vor dem 01.01.2021 liegen. Da jedoch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zum 31.12.2020 die Förderung für den Einbau energieeffizienter Wärmepumpen eingestellt hat, ergab sich bisher für das erste Halbjahr 2021 ein „Förderloch“: Es können aktuell nur Anträge auf Förderung im Rahmen der KfW-Programme 153 und 431 gestellt werden, was Bauherren ca. 10.000 EUR schlechter stellt als ab dem 01. Juli.

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