Die nächste Pleite in der Bauindustrie

Nachdem zum Jahresbeginn der Stein-auf-Stein-Haus-Hersteller Helma aus Lehrte in der Region Hannover Insolvenz anmelden musste, erwischte es in diesen Tagen den nächsten Anbieter. Die Firma Gussek-Haus Franz Gussek GmbH & Co. KG ist in finanzielle Schieflage geraten und musste Insolvenzantrag stellen. Das im Jahr 1951 gegründete Familienunternehmen hat bisher ca. 16.500 Häuser errichtet.

Was bedeutet diese Entwicklung für Bauinteressenten?

Welche Auswirkungen das Verfahren auf bestehende Verträge von Bauherren mit der Firma Gussek hat, können und wollen wir nicht bewerten oder kommentieren. Einen Augenmerk möchten wir jedoch auf die grundlegende Entwicklung legen. Worum geht es?

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Alle Augen sind auf die KfW gerichtet

plötzlich und unerwartet – und entgegen der Behauptung unserer Bundesbauministerin – hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) am 13.12.2023 einen Antragsstopp für Darlehen für Klimafreundliche Wohngebäude (Programmnummern 297 und 298) verhängt. Diese Programme hatten in den Monaten zuvor das Bauen für Familien wieder erschwinglich gemacht. Denn für bestimmte klimafreundliche Wohngebäude gewährte die KfW Darlehen in Höhe von 100.000 bzw. 150.000 EUR (mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) mit erheblichen Zinsvergünstigungen.

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Die neue Wohnbauförderung lohnt sich!

Nachdem die Bundesregierung im April 2022 die Eigenheimförderung von bis zu 42.500 EUR je Bauvorhaben fast auf Null zurückfuhr, herrschte große Verunsicherung bei den Bauinteressenten. Was die Wenigsten wussten: Schon seit dem 21. April 2022 war es möglich, Förderung auf ein Effizienzhaus 40 in der Nachhaltigkeitsklasse (NH) zu erhalten. Die Crux dabei: Die Branche war darauf nicht vorbereitet und musste zuerst einmal die Erfüllung der Anforderungen an die Vorgaben überprüfen. Hanse Haus war einer der wenigen Anbieter, bei dem eine sogenannte „Serienzertifizierung“ für Rechtssicherheit bei den Bauherrenfamilien sorgte.

Doch auch diese Bedingungen wurden im Januar 2023 noch einmal verschärft, bis dann zum 28.02. endgültig Schluss war.

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Neue Fördermittel für den Bau mit Hanse Haus

Gute Nachrichten für Häuslebauer eines Hanse-Hauses: Ab sofort ist die Nutzung des Förderprogrammes „KfW Effizienzhaus 40 NH“ wieder möglich! Der Begriff „KfW40“ ist sicher vielen geläufig, die sich mit der Hausbauplanung beschäftigen. Recht unbekannt ist jedoch der Nachsatz „NH“, der für Nachhaltigkeit steht. Was bedeutet das konkret? Kurz zusammengefasst sind Häuser, welche den Vorgaben an die Energieeffizienz (KfW40) ebenso entsprechen wie an die Nachhaltigkeit (NH) förderfähig. Dabei fällt der Zuschuss mit ca. 16.000 EUR geringer aus, als vergleichbare Subventionen in der Vergangenheit. Doch ist gerade in Anbetracht der stetig steigende Baufinanzierungszinsen der KfW-Zinssatz von 0,12 % bis 1,21 % (Stand 21.09.2022) für eine Zinsbindung von 10 Jahren attraktiv. Gegenüber den marktüblichen Konditionen lassen sich so schnell 2.000 EUR und mehr im Jahr sparen.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Zuerst einmal gilt: Das Haus muss die bekannten Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 erfüllen. Für Hanse-Haus-Bauherren gibt es hier bereits die erste Entwarnung: Die Gebäudehülle ist bereits im Standard förderfähig und bedarf keiner weiteren Optimierung. Pflicht ist hier lediglich noch eine zusätzliche Dämmung unter der Bodenplatte sowie der Verzicht auf eine Gasheizung, beispielsweise durch den Einsatz einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit kontrollierter Wohnraumlüftung. Eine Photovoltaikanlage ist nicht Pflicht!

Darüber hinaus muss das Haus die QNG-Vorgaben hinsichtlich Nachhaltigkeit erfüllen. Kurz zusammengefasst hier die wichtigsten Eckdaten:

  1. Schlüsselfertiger Bau durch Hanse Haus, Eigenleistungen sind nicht möglich.

  2. Auf die im Hanse-Haus-Standard bereits enthaltene Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) darf nicht verzichtet werden.

  3. Alle Fenster müssen über einen Sonnenschutz (Rollladen/Raffstores) verfügen, auch dies ist bereits Hanse-Haus-Standard.

Darüber hinaus sind einige weitere Anforderungen im architektonischen Bereich zu erfüllen, was jedoch keine nennenswerte Hürde darstellt.

Um wie viel Geld geht es konkret?

Die Förderung durch die KfW setzt sich aus 3 Komponenten zusammen:

  1. dem Darlehen für das KfW-Effizienzhaus 40 NH in Höhe von 120.000 EUR

  2. Einem „Bonus“ auf das Darlehen in Höhe von 10.000 EUR für die Gebäudeenergieberatung, womit sich das Darlehen auf 130.000 EUR erhöht.

  3. Einem weiteren „Bonus“ auf das Darlehen für die erforderliche Nachhaltigkeitszertifizierung von weiteren 10.000 EUR, was zu einem letztendlichen Darlehensanspruch in Höhe von 140.000 EUR führt.

Nach Abschluss der Maßnahme erfolgt die Auszahlung eines Tilgungszuschusses in Höhe von 16.000 EUR (5 % auf das Darlehen und je 50 % auf die beiden „Boni“). Dieser Zuschuss wird unmittelbar zur Verringerung der Restschuld auf das Darlehenskonto überwiesen, was die Darlehenslaufzeit verkürzt.

Was kostet das Effizienzhaus 40NH (mehr)?

Planung, Nachweisführung und Bau dieses Konzeptes sind mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Dies sind zum einen die Aufwendungen für die zusätzliche Dämmung unter der Bodenplatte in Höhe von ca. 7.000 EUR und zum anderen die anteiligen Kosten für die Nachhaltigkeitszertifizierung von 6.000 EUR. Somit summieren sich die Aufwendungen auf ca. 13.000 EUR. Es verbleibt also ein Überschuss von ca. 3.000 EUR. Und natürlich werden Bauherren durch die deutlich günstigeren Darlehenszinsen der KfW erheblich entlastet.

Umfangreiche Dokumentation erforderlich

Der Weg zum Effizienzhaus 40 NH ist relativ aufwändig. Von der Beauftragung Ihres Hanse Hauses über die erforderliche „Bestätigung zum Antrag“ bis zur Schlüsselübergabe und Ausstellung der „Bestätigung nach Durchführung“ begleiten wir unsere Bauherren durch das komplette Verfahren. So ist gewährleistet, dass nicht durch vermeidbare Fehler die Förderung letztendlich doch noch verwehrt wird. Und auch hier gilt: Schnell sein lohnt sich. Erst mit erfolgter „Bestätigung zum Antrag“ sind die Fördermittel sicher. Sollte der Fördermitteltopf erschöpft sein, ist eine Nutzung dieses Programmes nicht mehr möglich. Unsere Bauherren können jedoch sicher sein, dass dann die oben genannten 13.000 EUR auch nicht aufgewendet werden müssen. Wir können in diesem Fall den Auftrag entsprechend anpassen. Sprechen Sie uns an!

Rabatte als Antwort auf die Streichung der KfW-Förderung – was steckt dahinter?

Kaum wurde ruchbar, dass die Förderung für Effizienzhäuser kurzerhand gestrichen wurde, reagierten die ersten Haushersteller – und zwar mit Rabatten. Der eine bietet nun einen Energiespeicher kostenfrei zur gekauften Photovoltaikanlage an, ein weiterer offeriert einen Rabatt von 50 % auf Bodenplatten, Anbieter 3 bietet 20.000 EUR „Grundstücksbonus“ und wiederum ein anderer offeriert 22.000 EUR Zuschuss. Was ist davon zu halten?

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Das KfW55-Haus ist tot

Gerade einmal gut 4 Monate ist es her, da wurde die Förderung von energieeffizienten Wohnhäusern neu geordnet: Die bereits bekannten KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 wurden durch die Klassen „NH“ (Nachhaltigkeit) sowie „EE“ (Erneuerbare Energien) noch attraktiver und so konnten sogar Bauherren, die sich für die wenig energieeffiziente „Massiv-„hausbauweise entschieden, über 26.250 EUR Förderung freuen. Doch zum 01.02.2022 ist dies vorbei: Das KfW55-Haus ist tot.

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Die Baupreissteigerungen und ihre Auswirkungen auf private Bauherren

Seit einigen Monaten hat die Baubranche mit einer ganz besonderen Herausforderung zu kämpfen: Die Preise für Baustoffe sind massiv gestiegen. Und auch wenn seitens der Presse dabei hauptsächlich das Holz in den Fokus genommen wird, so zieht sich die Preissteigerung durch quasi sämtliche Gewerke. Die Konsequenz daraus: Wer sich im Jahr 2021 für den Bau eines Einfamilienhauses entscheidet, bezahlt im Schnitt ca. 10 % mehr für die gleiche Leistung wie Bauherren, welche einen Auftrag im Jahr 2020 erteilt haben. Doch wie wirken sich Rohstoffknappheit und Preissteigerung auf bereits bestehende Verträge aus?

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Die neue BEG-Förderung – es kommt Licht ins Dunkel

Wie bereits an anderer Stelle geschrieben, ordnen KfW und BAFA die Bundesförderung für energieeffiziente Wohngebäude (BEG) neu. Zum 01. Juli treten die neuen Bedingungen in Kraft. Grob gesagt werden diese in etwa auf dem Niveau der Bundesförderung vor dem 01.01.2021 liegen. Da jedoch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zum 31.12.2020 die Förderung für den Einbau energieeffizienter Wärmepumpen eingestellt hat, ergab sich bisher für das erste Halbjahr 2021 ein „Förderloch“: Es können aktuell nur Anträge auf Förderung im Rahmen der KfW-Programme 153 und 431 gestellt werden, was Bauherren ca. 10.000 EUR schlechter stellt als ab dem 01. Juli.

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