Es geht los – KFWG-Förderung ab sofort wieder möglich

Wir schreiben den 20. Februar 2024 und ab heute können wieder Förderanträge zu den KfW-Programmen 297 und 298 (Klimafreundliche Wohngebäude) gestellt werden.

Wir möchten nicht ausschließen, dass in den ersten Stunden und Tagen die Server der staatseigenen Bank erneut an ihre Leistungsgrenzen stoßen werden. Denn ganz sicher werden die seit dem 14. Dezember 2023 aufgelaufenen Anträge nunmehr eingereicht werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass solch ein Ansturm gerne mal zum Zusammenbruch der Server-Infrastruktur der KfW führt. Hoffen wir also das Beste für unsere Bauherren.

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Alle Augen sind auf die KfW gerichtet

plötzlich und unerwartet – und entgegen der Behauptung unserer Bundesbauministerin – hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) am 13.12.2023 einen Antragsstopp für Darlehen für Klimafreundliche Wohngebäude (Programmnummern 297 und 298) verhängt. Diese Programme hatten in den Monaten zuvor das Bauen für Familien wieder erschwinglich gemacht. Denn für bestimmte klimafreundliche Wohngebäude gewährte die KfW Darlehen in Höhe von 100.000 bzw. 150.000 EUR (mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) mit erheblichen Zinsvergünstigungen.

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Steht die Förderung für klimafreundliche Wohngebäude und Familien auf der Kippe?

Am 15. November 2023 verkündete das Bundesverfassungsgericht ein auch für Bauherrenfamilien wichtiges Urteil: Die Umwidmung von Kreditlinien zur Finanzierung der Folgen der Corona-Pandemie auf Klimaschutzmaßnahmen ist verfassungswidrig und damit nicht. Was bedeutet dies für Bauherren? Dieser Frage wollen wir in diesem Artikel auf den Grund gehen.

Was hat das Urteil mit der Förderung zu tun?

Die von der KfW mit erheblichen Zinssubventionen ausgestatteten Darlehensmittel für Bauherrenfamilien (Programme 297, 298 und 300) werden aus dem sogenannten Energie- und Klimafonds (EKF) gespeist. Aus diesem Fonds werden verschiedene Maßnahmen der Energiewende finanziert, so z. B. der Umweltbonus für Elektroautos oder die Förderung der Batteriezellenproduktion für Elektroautos in Deutschland. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts fehlen dem Fonds nunmehr ca. 60 Mrd EUR. Diese Geld steht für Maßnahmen nicht mehr wie geplant zur Verfügung.

Wie geht es weiter mit der KfW-Förderung

Die Bundesbauministerin Klara Gleywitz hat unmittelbar nach Urteilsverkündigung kundgetan, dass für das Jahr 2023 die KFWG-Förderung für die Programme 297/298 (Klimafreundliches Wohngebäude) und 300 (Wohneigentum für Familien) gesichert sei. Es ist also davon auszugehen, dass Finanzierungsanträge aus dem Jahr 2023 aller Voraussicht nach noch bewilligt werden.

In 2024 werden die Karten neu gemischt

Unklar ist nach heutigem Stand die Finanzierung ab dem nächsten Jahr. Und natürlich sollte klar sein: Wenn es keine alternative Finanzierungslösung gibt, wird darunter aller Voraussicht nach auch die Bundesförderung leiden. Dies kann sich in einer kompletten Streichung, einer Kürzung der Beträge oder aber auch in einer Verschärfung der Förderrichtlinien äußern.

Auf der anderen Seite benötigt Deutschland seit Jahren deutlich mehr neuen Wohnraum, als geschaffen wird. Ein Zusammenstreichen der Förderung insbesondere für nachhaltige Wohngebäude mit geringem Energieverbrauch und ökologischem Fußabdruck kann da nur kontraproduktiv sein. Und ein „weiter so“ mit energetisch oder unter Nachhaltigkeitkeitsgesichtspunkten problematischen Häusern würde uns noch weiter vom 1,5-Grad-Ziel der Vereinten Nationen entfernen.

Doch bringen wir es auf den Punkt: Jede vermeintlich verbindliche Aussage ist letztendlich nur das Resultat aus dem Blick in die berühmte Glaskugel.

Unser aktueller Tipp für Bauinteressenten

Wer aktuell bereits in der Planungsphase weit vorangeschritten ist oder gar ein Angebot vorliegen hat, sollte sich bemühen, noch vor dem 31.12.2023 die Finanzierung abzuschließen. Dazu bedarf es seitens Hanse Haus nur einer sogenannten „Bestätigung zum Antrag“, welche wir in kürzester Zeit nach Auftragserteilung ausstellen. Mit dieser Bestätigung beantragt Ihre finanzierende Bank die Darlehensmittel bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Auf diese Weise ist die Gewährung der Mittel aus den Programm 297/298 und 300 auf jeden Fall gesichert.