Archiv 2024

Die nächste Pleite in der Bauindustrie

Nachdem zum Jahresbeginn der Stein-auf-Stein-Haus-Hersteller Helma aus Lehrte in der Region Hannover Insolvenz anmelden musste, erwischte es in diesen Tagen den nächsten Anbieter. Die Firma Gussek-Haus Franz Gussek GmbH & Co. KG ist in finanzielle Schieflage geraten und musste Insolvenzantrag stellen. Das im Jahr 1951 gegründete Familienunternehmen hat bisher ca. 16.500 Häuser errichtet.

Was bedeutet diese Entwicklung für Bauinteressenten?

Welche Auswirkungen das Verfahren auf bestehende Verträge von Bauherren mit der Firma Gussek hat, können und wollen wir nicht bewerten oder kommentieren. Einen Augenmerk möchten wir jedoch auf die grundlegende Entwicklung legen. Worum geht es?

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Insolvenz von Helma – und nun?

Die Hängepartie ist vorbei – der in Lehrte bei Hannover ansässige Anbieter von Stein-auf-Stein-Häusern “Helma” ist insolvent. Auch wenn der Konzern schon lange in massiven Schwierigkeiten steckte – das Ende kommt nun doch überraschend. Denn noch Mitte Dezember 2023 hieß es, dass ein Sanierungsverfahren durchlaufen und das Unternehmen fortgeführt werde. Viele Bauherren werden jetzt vor der Frage stehen, wie es jetzt weiter geht. Ohne explizit auf den Fall Helma einzugehen, möchten wir an dieser Stelle unsere grundsätzlichen Erkenntnisse rund um das Thema Insolvenz im Bausektor zusammenfassen.

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Thomas Burmeister besteht Prüfung zum DGNB Consultant

Nach einer mehrmonatigen Ausbildung hat Thomas Burmeister heute bei der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) die Prüfung abgelegt und darf sich nun “DGNB Consultant” nennen. Diese Spezialisten sind die qualifizierten Ansprechpartner für Bauherrenfamilien, die ihr Haus unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten planen und errichten möchten. Doch dazu zählt nicht nur das Erreichen einer Zertifizierungsfähigkeit zum Erlangen eines zinsvergünstigten Darlehens durch die KfW!

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Es geht los – KFWG-Förderung ab sofort wieder möglich

Wir schreiben den 20. Februar 2024 und ab heute können wieder Förderanträge zu den KfW-Programmen 297 und 298 (Klimafreundliche Wohngebäude) gestellt werden.

Wir möchten nicht ausschließen, dass in den ersten Stunden und Tagen die Server der staatseigenen Bank erneut an ihre Leistungsgrenzen stoßen werden. Denn ganz sicher werden die seit dem 14. Dezember 2023 aufgelaufenen Anträge nunmehr eingereicht werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass solch ein Ansturm gerne mal zum Zusammenbruch der Server-Infrastruktur der KfW führt. Hoffen wir also das Beste für unsere Bauherren.

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Alle Augen sind auf die KfW gerichtet

plötzlich und unerwartet – und entgegen der Behauptung unserer Bundesbauministerin – hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) am 13.12.2023 einen Antragsstopp für Darlehen für Klimafreundliche Wohngebäude (Programmnummern 297 und 298) verhängt. Diese Programme hatten in den Monaten zuvor das Bauen für Familien wieder erschwinglich gemacht. Denn für bestimmte klimafreundliche Wohngebäude gewährte die KfW Darlehen in Höhe von 100.000 bzw. 150.000 EUR (mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) mit erheblichen Zinsvergünstigungen.

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