Rabatte als Antwort auf die Streichung der KfW-Förderung – was steckt dahinter?

Rabatte als Antwort auf die Streichung der KfW-Förderung – was steckt dahinter?

Kaum wurde ruchbar, dass die Förderung für Effizienzhäuser kurzerhand gestrichen wurde, reagierten die ersten Haushersteller – und zwar mit Rabatten. Der eine bietet nun einen Energiespeicher kostenfrei zur gekauften Photovoltaikanlage an, ein weiterer offeriert einen Rabatt von 50 % auf Bodenplatten, Anbieter 3 bietet 20.000 EUR „Grundstücksbonus“ und wiederum ein anderer offeriert 22.000 EUR Zuschuss. Was ist davon zu halten?

Hausvertrag ist Hausvertrag und Zuschuss ist Zuschuss

Auch wenn im Rahmen seriöser Beratungen auch über die Fördermittel informiert wird (und Bauherrenfamilien diese naturgemäß in der Finanzplanung berücksichtigen), so ist doch zu beachten: Die Effizienzhausförderung hat erst einmal mit dem Hausbauvertrag rein gar nichts zu tun. Zu bezahlen ist immer erst einmal der volle Hauskaufpreis – danach kann man (nach Vorliegen der entsprechenden Bestätigungen) die Fördermittel in Form eines Tilgungs- oder Barzuschusses in Anspruch nehmen. Es erschließt sich uns insofern nicht, was das Eine mit dem Anderen zu tun haben soll.

Wo kann der Hersteller jetzt plötzlich rund 5 % des Kaufpreises einsparen?

Das Jahr 2021 war geprägt von deutlich steigenden Baupreisen. Konkret sprechen wir über 12 bis 20 % je nach Hersteller. Diese Preiserhöhungen waren erforderlich, weil die Anbieter mit massiv steigenden Beschaffungspreisen zu kämpfen hatten und haben. Und auch für das Jahr 2022 zeichnet sich eine entsprechende Entwicklung ab – wenn auch abgeschwächt.

Wie ist es nun also möglich, nach solch deutlichen Preiserhöhungen plötzlich so hohe Rabatte (und genau das ist ein solcher Minderpreis, der als „Zuschuss“ verkauft wird) zu gewähren? Haben die Anbieter womöglich die Situation des Jahres 2021 ausgenutzt und zum Anlass genommen, die Preise einfach mal über den tatsächlichen Bedarf hinaus zu erhöhen? Erhalten so die Hersteller Spielraum, quasi über Nacht solche Konditionen zu gewähren?

Die Antwort lautet eindeutig: Nein! Diese bis zu 22.000 EUR Nachlass sind nicht durch bessere Einkaufskonditionen als im Jahr 2021 zu erzielen. Im Gegenteil: Vielfach haben die erforderlichen Preisanpassungen die gestiegenen Beschaffungspreise noch nicht einmal 1:1 abgebildet. Wenn jetzt also solche Rabatte gegeben werden, so liegen die Gründe dafür eindeutig woanders.

Was also sind die wahren Gründe?

Wenn nun urplötzlich solche „Zuschüsse“ geboten werden können, gibt es dafür mehrere mögliche Gründe:

  1. Der Anbieter hat in der Vergangenheit weit überteuerte Häuser angeboten und bietet nun großzügig „Zuschüsse“ an, um den armen Bauherren zu helfen.

  2. Der Anbieter verzeichnet – aus welchen Gründen auch immer – einen erheblichen Nachfragerückgang. Dieser Rückgang muss jedoch schon vor Streichung der Förderung eingesetzt haben. Denn jeder solide kalkulierende Anbieter würde erst einmal die Entwicklung über mehrere Wochen oder Monate beobachten und erst dann reagieren.

  3. Der Hersteller will sich Marktanteile oder Aufträge „kaufen“. Dafür wiederum kann es verschiedene Gründe geben. So möchte man zumindest einen gewissen Deckungsbeitrag durch eine Teilauslastung der Werke generieren, oder aber man möchte sich „hübsch machen“ für einen eventuellen Verkauf des Unternehmens. Denn so kann man natürlich vollere Auftragsbücher vorweisen.

Tatsache jedoch ist, dass mit solchen Maßnahmen die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens geschwächt wird. Wer heute ein Haus mit dem Anbieter seiner Wahl baut, möchte natürlich Sicherheit hinsichtlich Gewährleistung und Garantie haben. Ob also ein solche „Förderung“ letztendlich im Sinne der Bauherren ist, sei einmal dahingestellt.

Man achte auf das Kleingedruckte

Interessanterweise sind solche Aktionen regelmäßig mit dem ominösen „*“ gekennzeichnet. In deutlich kleinerer Schrift an wenig prominenter Stelle sind dann die entsprechenden „Aktionshinweise“ zu lesen. So können diese Zuschüsse oder Give-Aways an eine maximale Stückzahl oder ein Ablaufdatum gekoppelt sein. So werden zum Beispiel die genannten 22.000 EUR „Zuschuss“ nur bei Vertragsabschlüssen bis zum 30.04.2022 gewährt. Es darf in diesem Zusammenhang die Frage erlaubt sein, was konkret am 01.05.2022 hinsichtlich der Förderung anders ist, als heute. Schon hier ist gut zu erkennen, dass ganz so altruistisch das Verhalten wohl doch nicht motiviert ist.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Letztendlich entscheidend ist das Gesamtpaket. Dazu gehört vor Auftragserteilung eine saubere und final abgeschlossene Planung, ein darauf aufbauendes Angebot, welches auch alle Wünsche und Anforderungen der Bauherrenfamilien berücksichtigt sowie eine Vorbemusterung, bei welcher die angehenden Bauherren einen Eindruck vom Leistungsumfang des Anbieters gewinnen. So – und nur so – lassen sich teure Aufschläge im Rahmen des weiteren Vertragsverhältnisses verhindern. Kontraproduktiv ist hier jedoch psychologischer Zeitdruck (den Zuschuss gibt es nur bis zum 30.04. oder wir schenken nur den ersten 100 Bauherren den Photovoltaikspeicher). Denn es besteht die riesige Gefahr, dass man letztendlich das vermeintliche Schnäppchen doppelt und dreifach bezahlt.