Mittlerweile – kurz vor Weihnachten 2021 – befinden wir uns inmitten einer 4. Infektionswelle mit dem Corona-Virus und eine weitere Variante ist heute aus Südafrika nach Frankfurt „importiert“ worden. Mittlerweile sind weltweit über 5 Mio Todesopfer zu beklagen, womit Covid nunmehr zu den unrühmlichen „Top Ten“ der Pandemien zu zählen ist (Zum Vergleich: Bis heute starben in Deutschland gut 100.000 Menschen mit oder an Covid 19, an AIDS starben rund 30.000 Personen). Die Zahlen zeigen eindringlich auf, dass das Virus noch immer nicht besiegt ist und wir alle unsere Anstrengungen zur Eindämmung deutlich verstärken müssen.
Bereits jetzt gilt für Besucher der Fertighauswelten die 3G-Regel. Es muss also beim Betreten ein Geimpft- oder Genesenen-Nachweis erbracht, oder aber ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Möchten Sie sich unser Musterhaus ansehen, so sind diese Vorsichtsmaßnahmen nach heutigem Kenntnisstand ausreichend, solange sich Ihr Aufenthalt nicht über mehr als ca. 15 Minuten erstreckt. Doch wer sich mit uns im Musterhaus im Rahmen eines spontanen oder vereinbarten Termins über das eigene Bauvorhaben austauschen möchte, verbringt oftmals 1 bis 2 Stunden in einem Raum mit uns. Zwar achten wir auf die Einhaltung der Sicherheitsabstände sowie der Hygiene, doch steigt das Infektionsrisiko mit der Dauer des Zusammenseins ganz erheblich an.
Unsere Regeln für die Vereinbarung und Wahrnehmung von festen Terminen
Grundsätzlich überlassen wir die Entscheidung darüber, ob die Anwendung der 3G-Regel auch für lange Gespräche in unserem Musterhaus ausreichend ist, unseren Kolleginnen und Kollegen. Doch appellieren wir in Anbetracht der aktuellen Zahlen sowie im Interesse aller Beteiligten an Sie alle, Termine mit uns nur zu vereinbaren und wahrzunehmen, wenn
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Sie keines der Covid-üblichen Krankheitssymptome aufweisen (z. B. Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Atemnot, Lungenentzündung, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Magen-Darm-Beschwerden) und darüber hinaus
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uns einen Nachweis über zumindest eine Erst- und Zweitimpfung oder Ihre Genesung vorlegen können.
Wie bereits ausgeführt, überlassen wir die Entscheidung über evtl. Maßnahmen unseren Kolleginnen und Kollegen. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass wir uns das Recht vorbehalten, Termine abzulehnen, wenn sich bei Ihnen entweder Krankheitssymptome zeigen und/oder die geforderten Nachweise nicht vorgelegt werden können.
Seit Beginn der Impfungen sind mittlerweile ca. 9 Monate ins Land gegangen und jeder Person ab 12 Jahren wurde ein Impfangebot unterbreitet. Wer sich bis heute nicht hat immunisieren lassen, geht ein erhebliches Risiko für sich, aber auch für sein soziales Umfeld ein – und dies sehr bewusst oder zumindest grob fahrlässig. Hiervon ausgenommen sind selbstverständlich die wenigen Personen, welche aus gesundheitlichen Gründen für eine Impfung nicht infrage kommen. Doch es ist auch bekannt, dass dies ein verschwindend geringer Teil der Bevölkerung ist. Wir hingegen können nicht die Verantwortung dafür übernehmen, wenn durch die Verweigerung einer Impfung eine Infektionswelle von unseren Interessenten über uns und unsere Familien (und natürlich auch anders herum) in Gang gesetzt wird – gerade auch, da sich dies mit den wenigen oben erwähnten Maßnahmen verhindern lässt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis! Sie helfen damit nicht nur uns, sondern auch sich, Ihrer Familie sowie Ihren sozialen Kontaktpersonen. Unser aller Bestreben muss in allererster Linie dem Brechen der Infektionswelle dienen, gerade auch in Anbetracht des drohenden Kollapses auf den Intensivstationen. Vielen Dank!