Im Juli 2018 meldete für viele von uns völlig überraschend die Firma Haacke Haus aus Celle und Werder/Havel Insolvenz an. Überraschend deshalb, weil Haacke Haus ein alteingesessenes Unternehmen und zuvor über Probleme nichts bekannt war. Leider kam es wie so oft: Dem Versuch zur Sanierung in Eigenverwaltung folgte das reguläre Insolvenzverfahren und schließlich und endlich das endgültige Aus. Bis dahin ein reguläres Verfahren. Doch diese Insolvenz hat offensichtlich für rund 40 noch verbliebene Bauherren erhebliche Konsequenzen.
Denn wie aus der Presse zu entnehmen ist, haben Bauherren teils erhebliche Vorkassezahlungen geleistet. So ist von einem Bauherren die Rede, welcher rund 2 Wochen vor Lieferung seines Hauses eine Zahlung in Höhe von über 270.000 EUR geleistet haben soll. Gott sei Dank wurde dann das Haus tatsächlich noch geliefert. Doch wie so oft wurden auch hier nicht mehr alle Leistungen erbracht. Das bisher errichtete Bauwerk erreicht offensichtlich nicht annähernd den Wert der geleisteten Anzahlung. Zu dem Ärger, sich nun Handwerker zu suchen, welche die Leistungen fertigstellen gesellt sich ein nicht unerheblicher Nachfinanzierungsbedarf.
Keine Vorkasse bei Hanse Haus
Solche Entwicklungen können letztendlich die Existenz einer ganzen Familie ruinieren. Denn wer rechnet schon mit 5- bis 6-stelligen Nachfinanzierungsbeträgen – und wer soll diese bezahlen? Dabei lässt sich solchen Entwicklungen mittels kundenfreundlicher AGBs vorbeugen. Achten Sie darauf, dass Sie keinerlei Vorkassezahlungen vereinbaren! Zwischen dem (in der Regel wirtschaftlich deutlich stärkerem) Unternehmen und Ihnen muss stets gelten: Erst die Ware, dann das Geld!
Hanse Haus gehört nicht nur zu den wirtschaftlich gesündesten Unternehmen Deutschlands! Die Vertragsbedingungen sind auch so gestaltet, dass Sie als Bauherren gegenüber Hanse Haus niemals in Vorleistung treten. Und Sie behalten stets die Verfügungsgewalt über Ihre Finanzierung, weil Hanse Haus keine Zahlungsgarantie zur Absicherung der Ansprüche von Ihnen verlangt.